Wie sich bereits umgesprochen hat, wird es bereits ab sofort gewisse Änderungen im Weg zum Erwerb des definitiven Führerausweis geben.
Die erste sofort in Kraft tretende Anpassung betrifft die Weiterbildungskurse für Personen im Besitz eines befristeten Führerausweises: Wer die praktische Führerprüfung ab dem 1. Januar 2017 bestanden hat muss nur noch einen eintägigen Weiterbildungskurs besuchen.
Die zweite welche ab 1. Februar 2019 in Kraft tritt: Wer die praktische Führerprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe bestanden hat, darf auch manuell geschaltene Fahrzeuge führen und umgekehrt. Diese Neuerung gilt auch rückwirkend.
Und ab dem 1. Januar 2021 wird folgendes gelten: Der Lernfahrausweis darf bereits ab dem 17. Altersjahr erworben werden. Für Lernfahrer unter dem 20. Geburtstag gilt eine Mindestlernfrist von einem Jahr.
Scirocco Fahrschule steht für Flexibilität - ich biete dir eine massgeschneiderte und sichere Ausbildung!
Du siehst, ich habe die personalisierte Lösung für DICH bereit!