Geschalten oder Automat?
Die erste Anpassung betrifft die WAB Weiterbildungskurse für Personen im Besitz eines befristeten Führerausweises: Wer die praktische Führerprüfung ab dem 1. Januar 2017 bestanden hat muss nur noch einen eintägigen Weiterbildungskurs im ersten Jahr besuchen.
Die zweite Änderung welche ab 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist: Wer die praktische Führerprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe bestanden hat, darf auch manuell geschaltene Fahrzeuge führen und umgekehrt.
Lernfahrten für 17-Jährige
Und ab dem 1. Januar 2021 gilt folgendes: Der Lernfahrausweis darf bereits ab dem 17. Altersjahr erworben werden. Für Lernfahrer unter dem 20. Geburtstag gilt eine Mindestfrist von einem Jahr. Man kann schon jung Fahrpraxis erwerben und sollte das auch ausnutzen, denn weniger als ein Jahr darf zwischen Erwerb des Lernfahrausweises bis zur Führerprüfung nicht vergehen.
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